Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stefan Ivansich – Hörcafe, 3571 Gars am Kamp, Am Stockerlberg GNR 931/4/Wohnhaus (in der Folge „Compear“):
1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) finden sowohl Anwendung zwischen Compear und dem Reseller (=Vertragspartner des Nutzungsvertrages) als auch zwischen Compear und dem registrierten Nutzer während einer unentgeltlichen Testphase, die dem Abschluss des Nutzungsvertrages vorausgehen kann. In der Folge werden Reseller und registrierte Nutzer gemeinsam als „Vertragspartner“ bezeichnet. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, die Compear über die Website (URL: https://www.compear.io/), sowie über die Webapplikation (URL: https://app.compear.io/) (beides in der Folge „Webportal“) erbringt und sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Compear und dem Vertragspartner.
1.2 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich genehmigt, sind von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners unwirksam, auch wenn diese für sich (exklusive) Geltung beanspruchen.
1.3 Compear erbringt Leistungen ausschließlich an Unternehmer iSd UGB. Der Vertragspartner erklärt, Unternehmer iSd UGB zu sein, und dass insbesondere auch kein Gründungsgeschäft iSd § 1 Abs 3 KSchG vorliegt. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass innerhalb seiner Sphäre weder Minderjährige, Verbraucher noch sonstige unberechtigte Dritte die Leistungen von Compear nutzen. Der Vertragspartner hat Compear in diesem Zusammenhang mit diesen Erklärungen und Verpflichtungen schad- und klaglos zu halten.
1.4 Compear ist berechtigt, seine AGB zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Vertragspartner nicht schriftlich innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer entsprechenden Änderungsmitteilung (E-Mail ist ausreichend), so werden die Änderungen bzw Ergänzungen wirksam.
2. Leistungen von Compear/Leistungsumfang
2.1 Der jeweilige Leistungsumfang, die Dauer sowie die Höhe des Entgelts ergeben sich aus dem gegenwärtigen technischen Stand des Webportals, der Hörgeräte-Datenbank sowie aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB.
2.2 Der Vertragspartner hat für die Dauer des Vertrages das nicht übertragbare, nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht das Webportal zur Unterstützung der schnellen und gezielten Auswahl von Hörgeräten sowie bei der Beratung seiner Kunden zu nutzen. Davon umfasst ist auch das Recht, Daten zur Unterstützung der Beratungstätigkeiten zu speichern (zB Zusatztexte zu Produktklassen, Verkaufspreise).
2.3 Compear räumt seinem Vertragspartner im Rahmen der Nutzung notwendigen Speicherplatz ein. Der Speicherplatz kann bei exzessiv überdurchschnittlicher Nutzung beschränkt werden oder gegen ein zusätzliches Entgelt bereitgestellt werden.
2.4 Compear wird allfällig erforderliche Unterbrechungen des Webportals (zB durch Wartungsarbeiten) auf ein nötiges Mindestmaß reduzieren.
2.5 Werden Upgrades und zusätzliche Tools unentgeltlich zur Verfügung gestellt, behält sich Compear das Recht vor, diese unentgeltliche Zurverfügungstellung einseitig zu widerrufen. Unentgeltliche Upgrades können vom Vertragspartner nicht abgelehnt werden. Bei entgeltlich angebotenen Upgrades ist der Vertragspartner nicht zur Annahme verpflichtet. Die weitere Funktionsfähigkeit des Webportals kann diesfalls nicht gewährleistet werden.
2.6 Der Vertragspartner ist berechtigt, sobald diese Funktion technisch von Compear zur Verfügung gestellt wird, für seine vertraglich vereinbarten Mitarbeiter, Geschäfts- und/oder Servicepartner Benutzerkonten zu erstellen, mit denen diese das Webportal nutzen können.
2.7 Compear ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder der gesamten Leistung zu beauftragen. Insbesondere kann die Speicherung und Erzeugung von Daten auf Servern spezialisierter Dienstleister erfolgen.
3. Vertragsabschluss und Zusicherungen
3.1 Angebote von Compear sind unverbindlich. Seitens Compear besteht kein Annahmezwang für allfällige Angebote des Vertragspartners.
3.2 Für die Nutzung des Webportals ist eine Registrierung auf dem Webportal notwendig. Der Vertragspartner hat für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der Registrierung bekanntzugebenden Daten zu sorgen und hält Compear in diesem Zusammenhang schad- und klaglos. Änderungen der Daten sind Compear unverzüglich bekannt zu geben.
3.3 Compear ist berechtigt, vom Vertragspartner einen Nachweis über Alter, Vertretungsbefugnis und Vollmacht zu verlangen. Der Vertragspartner wird Compear diesen Nachweis ohne Verzug vorlegen.
3.4 Der Vertragspartner wird Compear über jede Vertragsverletzung oder Verletzung dieser AGB ab Kenntnis unverzüglich informieren. Der Vertragspartner wird gleichermaßen seine Mitarbeiter, Geschäfts- und/oder Servicepartner vertraglich dazu verpflichten, eine Vertrags- oder AGB-Verletzung unverzüglich zu melden.
4. Testphase
4.1 Nach vorheriger gesonderter Vereinbarung kann der Vertragspartner die Leistungen von Compear in einer Testphase ab Freischaltung des Testzugangs ausgiebig und unentgeltlich auf ihre Funktionalität und Funktionsfähigkeit in der eigenen Hard- und Softwareumgebung testen. Nach Ablauf der Testphase wird der Zugang zum Webportal ruhend gestellt. Um das Webportal auch über die unentgeltliche Testphase hinaus zu nutzen, hat der Vertragspartner einen Nutzungsvertrag mit Compear abzuschließen. Nach Abschluss dieses Vertrages erfolgt eine Reaktivierung des Zugangs für den Vertragspartner durch Compear. Endet die Testphase ohne Abschluss eines Nutzungsvertrages, erlöschen die Nutzungsrechte des Vertragspartners.
4.2 Die Anwendbarkeit von Punkt 7 dieser AGB gilt für die Dauer der Testphase als ausgeschlossen.
5. Pflichten des Vertragspartners
5.1 Die Verantwortung für die finale Auswahl des für den Kunden am besten geeigneten Hörgerätes liegt alleine beim Vertragspartner. Nur der Vertragspartner kann in einem persönlichen und ausführlichen Beratungsgespräch mit seinem Kunden und durch Nachfragen und Nachjustieren das bestgeeignetste Gerät bestimmen. Der Vertragspartner ist daher für die Überprüfung der Eingabe der Daten und der mit dem Webportal erzielten Ergebnisse verantwortlich.
5.2 Der Vertragspartner ist für die von ihm auf dem Webportal eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich insbesondere, keine rechtswidrigen Inhalte oder Inhalte, die die Rechte Dritter verletzen, hochzuladen (insbesondere Urheber- und Datenschutzrechte). Compear ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob hochgeladene Inhalte allfällige Rechte Dritter verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Der Vertragspartner wird sicherstellen, dass die von ihm hochgeladenen Inhalte keine Viren oder schädliche Software, welcher Art auch immer, enthalten und wird die dafür notwendigen Maßnahmen setzen. Im Falle des Verdachtes, dass die vom Vertragspartner hochgeladenen Daten gegen geltendes Recht verstoßen oder unzulässigerweise in die Rechte Dritte eingreifen, kann der Zugang zum Webportal unverzüglich gesperrt werden. Ein Verdacht in diesem Sinne liegt jedenfalls vor, wenn in- oder ausländische Behörden oder Gerichte Compear mit einem solchen Verdacht konfrontieren. Compear ist in diesem Fall berechtigt, die Sperre bis zu endgültiger Klärung des Verdachtes aufrechtzuhalten (zB Einstellung des Ermittlungsverfahrens, rechtskräftige Entscheidung).
5.3 Compear wird dem Vertragspartner auf Anforderung entgeltlich eine elektronische Kopie aller Daten des Vertragspartners im Besitz von Compear zukommen lassen.
6. Rechnung/Entgelt
6.1 Der Vertragspartner erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, die Rechnungen per Email an die bekanntgegebene Email-Adresse zu erhalten. Sofern die entsprechende Funktion verfügbar ist, kann die Rechnung alternativ auch nach vorausgehender schriftlicher Benachrichtigung (E-Mail ist ausreichend) online im Downloadbereich des Webportales zur Verfügung gestellt werden.
6.2 Rechnungen sind bei Zustellung bzw Benachrichtigung der Verfügbarkeit im Downloadbereich (beides in der Folge „Zugang“) innerhalb von 10 Tagen fällig. Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Vertragspartners. Allfällige Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners.
6.3 Rechnungen gelten als vom Vertragspartner genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich widerspricht und den Rechnungsbetrag beanstandet (E-Mail ist ausreichend).
6.4 Compear behält sich vor, sämtliche vom Vertragspartner nicht abgerechnete Entgelte, die während der Vertragslaufzeit angefallen sind, auch noch nach Zugang der Schlussrechnung in Rechnung zu stellen.
6.5 Compear ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Vertragspartner in angemessener Höhe abhängig zu machen.
6.6 Bei Zahlungsverzug ist Compear berechtigt, die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen bis zur gänzlichen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Vertragspartner auszusetzen („Sperre“). Für die Dauer der Sperre fällt kein Nutzungsentgelt an bzw erfolgt eine aliquote Anpassung des Nutzungsentgelts.
6.7 Zusätzliche Leistungen (zB nicht systemerforderliche Upgrades, Systemunterstützungen, Schulungen) müssen gesondert vereinbart werden und werden auch gesondert verrechnet.
6.8 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von Compear aufzurechnen.
7. Gewährleistung/Haftung
7.1 Das Webportal wird mit der gebotenen Sorgfalt betrieben.
7.2 Die Leistungen von Compear stellen lediglich eine Unterstützung dar und können die Beratung durch einen Fachmann nicht ersetzen.
7.3 Compear übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Daten der Hörgeräte, der Darstellung (zB Größenverhältnisse und Vorhandensein von Abbildungen der Hörgeräte) und für Schäden, die aufgrund der Auswahl eines Hörgerätes entstehen.
7.4 Compear übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Weitergabe der Passwörter oder Benutzerkennungen durch den Vertragspartner an Nichtberechtigte entstehen.
7.5 Compear leistet insbesondere keine Gewähr, wenn das Webportal vertragswidrig und/oder entgegen den Bestimmungen dieser AGB verwendet wird. Weiters sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner selbständig Änderungen oder Erweiterungen durchführt oder von Dritten durchführen lässt.
7.6 Soweit Leistungen von Compear der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen, leistet Compear Gewähr, dass diese Leistungen die im Vertrag vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllen. Der Vertragspartner wird Compear aufgetretene Mängel schriftlich mit Beschreibung des Mangels und mit den für die Mangelbeseitigung erforderlichen Informationen bekanntgeben (E-Mail ist ausreichend). Die Anzeige eines später entdeckten Mangels gilt als fristgerecht gemäß § 377 Abs 3 UGB und als unverzüglich im Sinne dieser Ziffer, wenn sie innerhalb von fünf Werktagen erfolgt (gerechnet ab dem Tag der Erkennbarkeit des Mangels). Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine neue Version der beauftragten Leistungen zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und der Wechsel nicht aus sonstigen sachlichen Gründen unzumutbar ist.
7.7 Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes idgF wird die Haftung von Compear auf grobes Verschulden beschränkt (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit). In gleicher Weise wird die Haftung für Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen von Compear beschränkt. Im Falle grober Fahrlässigkeit haftet Compear jedenfalls nicht für Folgeschäden (zB entgangener Gewinn, frustrierte Aufwendungen, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfall) und allfällige Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche, welcher Art auch immer, gelten als ausgeschlossen, es sei denn, dass wegen Vorsatzes zwingend gehaftet wird.
8. Datensicherheit/ Datenverarbeitung
8.1 Compear trifft wirtschaftlich vertretbare, notwendige und dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsvorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Vertragspartners. Zu diesem Zweck wird Compear alle 24 Stunden Back-ups vornehmen und sonstige geeignete Sicherheitsmechanismen setzen.
8.2 Sollte es einem Dritten demnach auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei Compear gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw diese zu verwenden, so haftet Compear dem Vertragspartner gegenüber nur bei grobem Verschulden (siehe Punkt 7.7).
8.3 Compear ist nicht verpflichtet bzw nicht berechtigt, Daten auf unbestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Vertragspartner Daten nicht innerhalb von 5 Werktagen ab, kann Compear keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit übernehmen. Der Vertragspartner hat daher selbst für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen.
8.4 Dem Vertragspartner stehen alle Rechte an den von ihm eingebrachten Daten zu. Der Vertragspartner hat jedoch keine ausschließlichen Rechte an den Daten jener Nutzer, die ihrerseits wiederum einen Nutzungsvertrag mit Compear abgeschlossen haben, auch wenn diese Nutzer auch Vertragspartner des Vertragspartners sein mögen.
8.5 Der Vertragspartner kann von Compear jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher seiner Daten verlangen. Compear hat das Recht für diese Leistung ein angemessenes Entgelt zu verlangen. Compear wird diese Daten nach freier Wahl durch Übersendung im Wege eines Datennetzes oder durch Einräumung eines zeitlich limitierten Zuganges für den Export der Daten herausgeben. Der Vertragspartner hat jedoch keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software von Compear zu erhalten.
8.6 Die Vertragspartner haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen, sofern diese nicht aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage verarbeitet werden müssen (zB Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, Geltendmachung, Ausübung oder Abwehr von Rechtsansprüchen).
8.7 Compear nimmt die Datensicherheit seiner Vertragspartner sowie die allgemeine Datensicherheit und Datenverarbeitung sehr ernst. Details hierzu sind in der ausführlichen Datenschutzerklärung ersichtlich (abrufbar unter: https://www.compear.io/legal/privacy/).
8.8 Personenbezogene Daten sind gemäß Art 4 Z 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person dann angesehen, wenn diese direkt oder indirekt – zB durch Name, Adresse, Rechnungsdaten, IP-Adresse – identifiziert werden kann.
8.9 Compear verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der DSGVO, des Datenschutzgesetzes, BGBl I Nr 165/1999 idgF sowie den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, BGBl I Nr 70/2003 idgF.
8.10 Verantwortlicher gemäß Art 13 Abs 1 lit a DSGVO ist Compear.
8.11 Um ein ausreichendes Schutzniveau zu gewährleisten, setzt Compear gemäß Art 32 DSGVO bei der Verarbeitung von Daten technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die verarbeiteten Daten durch zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder den Zugriff durch unberechtigte Personen zu schützen (insbesondere eine dem Stand der Technik entsprechende IT-Security, Schulung und Information der Mitarbeiter etc).
8.12 Die Verarbeitung der (personenbezogenen) Daten des Vertragspartners dient vorrangig der Durchführung und Abwicklung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Compear verarbeitet grundsätzlich nur jene Daten, welche die Betroffenen selbst übermittelt haben oder die öffentlich zugänglich gemacht wurden.
Compear wird außerdem ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Vertragspartners (E-Mail ist ausreichend) hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben.
Weiters werden die folgenden Daten zur Pflege der Vertragsbeziehung und Information der Vertragspartner verwendet:
Daten über Buchhaltung und Controlling, Bestell- und Vertragsdaten, Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen, Gegenstand der Lieferung oder Leistung, Daten über Lieferungs- und Leistungsbedingungen, Kaufhistorie, Kaufverhalten, Produkt- und Nachfrageinteressen, Umfragedaten, Organisationdaten (etwa Termine), Gegenstand und Referenz, Unterlagen zu den Geschäftsfällen, Daten über die Kundenzufriedenheit, Produkt- und Dienstleistungsdaten, Kommunikationsdaten, Bonitätsinformationen, allgemeine Anfragen.
Die Übermittlung von Daten erfolgt an folgende Kategorien von Übermittlungsempfänger: Banken, Gerichte, Sozialversicherungsträger, Inkassodienstleister, Mitwirkende Vertrags- und Geschäftspartner, Provider (IT-Dienstleister), Wirtschaftstreuhänder, Rechtsvertreter, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Zweck dieser Verarbeitungsvorgänge ist somit die Anbahnung, der Abschluss, die Erfüllung sowie die Aufrechterhaltung des Geschäftsverhältnisses. Dazu gehört auch Direktwerbung und Verwaltung von Kundendaten. Darüber hinaus sind die Verarbeitungsvorgänge erforderlich, um gesetzlichen sowie (vor-)vertragsrechtlichen Verpflichtungen nachkommen zu können.
8.13 Compear ist außerdem berechtigt – in aggregierter anonymisierter Form – statistische Analysen zur Erstellung von Branchen-Benchmarks durchzuführen und im gesetzlichen Rahmen eine Access Statistik zu führen.
Rechtsgrundlage:
- Art 6 Abs 1 lit a DSGVO („Einwilligung“);
- Art 6 Abs 1 lit b DSGVO („Erfüllung eines Vertrags“);
- Art 6 Abs 1 lit b DSVO („Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen“);
- Art 6 Abs 1 lit c DSGVO („Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung“);
- Art 6 Abs 1 lit f DSGVO („berechtigtes Interesse“): Die Datenverarbeitung liegt in unserem berechtigten Interesse an der Direktwerbung (siehe auch Erwägungsgrund 47 der DSGVO) sowie an der Anbahnung, Aufrechterhaltung und Erneuerung unserer Geschäftsbeziehungen (auf das Widerspruchsrecht gemäß Punkt 15.6 wird ausdrücklich hingewiesen).
8.14 Speicherdauer:
Sämtliche personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald die entsprechenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten abgelaufen sind und mögliche Rechtsansprüche verjährt sind oder der Verarbeitungszweck bzw die jeweilige Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung weggefallen sind (auf das Auskunftsrecht gemäß Punkt 8.15.1 wird ausdrücklich hingewiesen).
8.15 BETROFFENENRECHTE
Bei personenbezogenen Daten (siehe Punkt 8.8) stehen dem Betroffenen folgende Rechte zu:
8.15.1 Recht auf Auskunft
Der Vertragspartner hat das Recht, Auskunft über die Herkunft seiner verarbeiteten Daten, die Verarbeitungszwecke und die Datenkategorien sowie über die Empfänger bzw Kategorien von Empfängern (im Falle einer Weiterleitung), über die Speicherdauer und die Kriterien für deren Festlegung zu verlangen. Die Ausübung von Betroffenenrechte darf jedoch die Rechte anderer Personen nicht beeinträchtigen und darf nicht exzessiv bzw missbräuchlich erfolgen. Compear behält sich insbesondere vor, bei großen Mengen von verarbeiteten Daten eine Präzisierung vom Betroffenen zu verlangen, auf welche konkrete Information sich das jeweilige Auskunftsersuchen bezieht (Präzisierungsobliegenheit).
8.15.2 Recht auf Berichtigung
Der Vertragspartner hat das Recht, die Berichtigung und auch die Vervollständigung seiner Daten zu verlangen.
8.15.3 Recht auf Löschung
Der Vertragspartner hat das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen, sofern diese nicht aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage verarbeitet werden müssen (zB Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, Geltendmachung, Ausübung oder Abwehr von Rechtsansprüchen).
8.15.4 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Der Vertragspartner hat das Recht – falls er die Richtigkeit seiner Daten bestreitet und/oder zB von seinem Löschrecht keinen Gebrauch machen will – die Einschränkung der Daten die verarbeitet werden zu verlangen.
8.15.5 Recht auf Datenübertragbarkeit
Der Vertragspartner hat das Recht, seine Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Dieses Recht steht ihm gemäß Art 20 DSGVO zu, wenn die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung oder auf einem Vertrag beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird.
8.15.6 Recht auf Widerspruch
Der Vertragspartner hat das Recht, seine Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten jederzeit zu widerrufen, sofern dies nicht berechtigten Interessen von Compear oder eines Dritten entgegensteht (Interessenabwägung). Im Falle der Weiterverarbeitung werden Sie allerdings über die Gründe schriftlich informiert.
8.16 Kommunikationsweg zur Wahrnehmung der Betroffenenrechte
Betroffenenrechte können schriftlich per E-Mail an imprint@compear.io wahrgenommen werden. Compear weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zum Schutz der Daten die Identität eines Auskunftsersuchenden überprüft wird.
8.17 DATENSCHUTZBEHÖRDE
Falls Sie der Meinung sind, dass Compear ihre personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet bzw Verpflichtungen iSd DSGVO nicht hinreichend nachkommt, können Sie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einlegen:
Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42
1030 Wien
Telefon: +43 1 52 152-0
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
9. Treuepflicht und Vertraulichkeit
9.1 Der Vertragspartner hat strengste Verschwiegenheit hinsichtlich aller im Zuge des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren, sofern ihn Compear nicht von dieser Verpflichtung ausdrücklich entbindet. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch über die Dauer dieses Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht für Informationen, Umstände und Verhältnisse, die bereits öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich sind; von Compear öffentlich bekannt gemacht wurden oder auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung bekannt zu geben sind.
9.2 Der Vertragspartner wird durch entsprechende vertragliche Regelungen dafür Sorge tragen, dass die oben angeführte Geheimhaltungsverpflichtung von allen seinen Mitarbeitern, Geschäfts- und Servicepartnern etc erfüllt wird. Die Haftung des Vertragspartners für diese wird dadurch nicht eingeschränkt.
10. Referenz – Logonutzung
10.1 Der Vertragspartner räumt Compear das – jederzeit widerrufbare – Recht ein, dass Compear das Logo und den Firmennamen des Vertragspartners für eigene Zwecke öffentlichkeitswirksam nutzen kann (zB zu Werbe- und PR-Maßnahmen).
11. Eigentumsrechte/Immaterialgüterrechte
11.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, irgendeinen Teil der von Compear über das Webportal zur Verfügung gestellten Dienste, Inhalte oder die Software selbst (samt Quellcode) zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbreiten, zu verkaufen oder zu vermieten. Der Vertragspartner hat daher alles zu unterlassen, was ihm oder Dritten die Nachahmung des Webportals oder Teilen davon (zB Abfragesystem, Aufbau, Formdarstellung einzelner Inhalte) ermöglicht oder erleichtert. Insbesondere ist es dem Vertragspartner untersagt, die abgefragten Daten in andere Datenbanken einzubringen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
11.2 Compear ist und bleibt Inhaber sämtlicher Rechte am Webportal sowie seiner sonstigen Dienste, insbesondere der Software (einschließlich aller Modifikationen, Verbesserungen und Upgrades). Sämtliche aus dem Patent, Marken-, Gebrauchsmuster-, Halbleiterschutz- und/oder Urheberrecht abgeleiteten Rechte von Compear stehen ausschließlich Compear bzw deren Lizenzgebern zu. Die Übertragung des Quellcodes an den Vertragspartner wird nicht geschuldet.
11.3 Sofern dem Vertragspartner nicht ausdrücklich bestimmte Rechte vertraglich eingeräumt werden, verbleiben sie ausschließlich bei Compear.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Geltung der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, mit der von diesem Schriftformgebot abgegangen werden soll.
12.2 Die Überschriften in diesen AGB dienen nur zu Referenzzwecken und haben keinerlei Auswirkung auf die Bedeutung oder Auslegung des Vertrages.
12.3 Ist eine Bestimmung dieser AGB, eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung ungültig oder wird sie ungültig, dann wird dadurch die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart. Dasselbe gilt entsprechend für Lücken im Vertrag.
12.4 Auf diese AGB ist ausschließlich österreichisches Recht – mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und dem Gesetz über das Internationale Privatrecht anwendbar.
12.5 Ansprüche des Vertragspartners sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten nach Fälligkeit gerichtlich geltend zu machen.